Erläuterungen der Gewerkschaft Ver.di zu dieser tariflichen Vereinbarung finden Sie in den häufig gestellten Fragen zum TVöD
Diese findet man in einem Chat zu dieser Thematik vom 17.2.2005. Hier ein Auszug von Fragen und Antworten, die sich auf die neue Leistungsvergütungselemente beziehen.
joachim (12:05:28):
In einer Verwaltung, die bekanntermaßen nicht am Fließband produziert,
und mit Beurteilungssystemen, die durch Subjektivität und Nasenfaktoren
geprägt sind, halte ich Leistungszulagen für schlicht unpraktikabel.
Können wir als Personalrat zusammen mit der Dienststelle auch zum Beispiel
pauschale Lösungen der Leistungsprämien wählen oder besteht eine
Verpflichtung, die Leistungssumme an einzelne Personen zu zahlen?
Antwort von Rainer Friebertshäuser (ver.di):
Tarifverträge gelten grundsätzlich nur für Gewerkschaftsmitglieder,
aber wir können nicht verhindern, dass die Arbeitgeber das Gleiche auch
an Nichtmitglieder bezahlen. Zu Leistungen muss ein objektives Bewertungssystem
vereinbart werden und es darf keine subjektive Beurteilung mehr geben. Prinzipiell
sind aber auch pauschale Lösungen möglich.
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Andreas (12:06:08):
Nach welchen Kriterien sollen die Leistungsbewertungen erfolgen und wer nimmt
sie vor?
Antwort von Rainer Friebertshäuser (ver.di):
Nach objektiven Kriterien. Dabei darf es nicht zu subjektiven Beurteilungen kommen. Der Personal-/Betriebsrat muss eine entsprechende Vereinbarung beschließen.
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Helmut Reitz (12:20:33):
Ich habe noch nicht ganz verstanden, aus welchen Geldern die leistungsorientierte
Bezahlung (2007 ein Prozent der Summe der ständigen Monatsentgelte des
Vorjahres?) finanziert wird. Woher kommt das Geld?
Antwort von Rainer Friebertshäuser (ver.di):
Zu einem Teil aus der veränderten Jahressonderzahlung, zu einem anderen Teil aus der Tatsache, dass es zukünftig für nach dem 31. Dezember 2005 geborene Kinder keinen Zuschlag mehr geben wird.
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Wie sieht es mit den Leistungszulagen bei den Arbeitern aus? Fallen die weg?
Antwort von Werner Bahr (ver.di):
Sie sind in landesbezirkliche Regelungen und in den Redaktionsverhandlungen
zu klären.
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Otto (13:06:31):
Wer entscheidet ab 2007 über leistungsbezogene Bestandteile der Vergütung?
Antwort von Rainer Friebertshäuser (ver.di):
Dies muss der Betriebs-/Personalrat aushandeln.
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Katrin (13:49:39):
Wenn der Chat hier nicht für Kritik gedacht ist – Beleidigungen habe
ich noch nicht gelesen – dann war es das aber mit einer demokratischen
ver.di. Nichtsdestotrotz möchte ich endlich wissen, wie man sich das denkt,
wenn Personalräte zur Leistungszahlung verhandeln sollen!! Da ist ver.di
nämlich fein raus!
Antwort von Rainer Friebertshäuser (ver.di):
ver.di ist nur dann "fein" raus, wenn sich der Personalrat mit dem
Arbeitgeber einigt. Ansonsten gibt es nämlich einen Tarifvertrag
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Gewinner (14:07:55):
Betriebsrat und Arbeitgeber können sich nicht auf Kriterien zu Leistungszahlung
einigen – nach welchen genauen Kriterien wird dann beurteilt?
Antwort von Werner Bahr (ver.di):
Dann ist das vorgegebene Prozentvolumen jedem Tarifbeschäftigten auszubezahlen
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Jessica Arntz (14:23:54):
Leistungsorientierte Bestandteile: Auszahlung an einzelne Arbeitnehmer nach
monatlicher/quartalsweiser/ halbjährlicher Leistungsbewertung? Oder wird
dies durch Dienstvereinbarungen geregelt werden müssen?
Antwort von Werner Bahr (ver.di):
Dies wird durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt