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Kriterien nicht arbeitsplatzbezogen

Beurteilt wird, was im Bogen steht, und nicht, was am Arbeitsplatz verlangt wird.

Zumeist erfolgt die Personalbeurteilung heute standardisiert , d. h. auf der Grundlage eines einheitlichen Vordrucks mit Ankreuzmöglichkeiten. Diese Standardisierung ermöglicht es einerseits, Arbeitsleistungen auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen leistungsmäßig miteinander zu vergleichen. Andrerseits ist die Gefahr groß, dass die Beurteilungskriterien nicht auf die Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes abgestimmt sind.

Das „Durchsetzungsvermögen", welches einem Kraftfahrer abverlangt wird, ist ein anderes als das „Durchsetzungsvermögen" einer Führungskraft - es hat zudem ein anderes Gewicht für die Gesamtleistung!

Es muss zudem Möglichkeiten geben, nicht für den Arbeitsplatz relevante Anforderungen / Kriterien zu streichen oder diese entsprechend zu modifizieren.

Da auch nicht alle Anforderungskriterien an einem Arbeitsplatz ein gleiches Gewicht haben, sollte auch von einem rein arithmetischen Mittel bei der Bildung der Gesamtnote Abstand genommen werden.

 

Zeichnung: Tiki Küstenmacher / Idee meines Wissens: Hans Traxler

Übrigens: Wussten sie, dass es sogar die DIN-Norm 33430 gibt, die „Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz an berufsbezogene Eignungsbeurteilungen" festlegt.