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Ausblendung weiblicher Stärken

Eine wesentliche Frage lautet, ob die Beurteilungskriterien die besonderen Leistungsstärken ausreichend berücksichtigen. Auf einer Besprechung mit Frauenbeauftragten unterschiedlicher Ministerien wünschten sich diese eine angemessene Berücksichtigung folgender Leistungskriterien:

  • Organisationstalent
  • Hilfsbereitschaft,
  • Freundlichkeit,
  • Fähigkeit zur Konsensfindung und Kollegialität,
  • Fürsorgeverhalten für die Mitarbeiter,
  • Flexibilität in unterschiedlichen Arbeitsbereichen.

 

Frauen und Männer mögen - im Durchschnitt betrachtet - in diesen Punkten unterschiedlich sein, aber Mann ist hier nicht gleich Mann und Frau ist hier nicht gleich Frau. Diese Überlegungen beziehen sich auf die Gewichtung einzelner Leistungsmerkmale. Derartige Stereotypen und geistige Vor-Urteile sind eine Gefahr, wenn es um die gerechte Beurteilung einzelner Personen geht.

 

   

Zugleich wird immer wieder betont, dass eine stärkere Berücksichtigung dieser Leistungskriterien dazu beiträgt, die Dienstleistungsorientierung und die Führungskultur insgesamt in Verwaltung und Wirtschaft zu verbessern.

"Viele Frauen bringen gerade diese Eigenschaften mit, die jetzt und in den kommenden Jahren in den Entscheidungszentren der Wirtschaft (und der Verwaltung) benötigt werden. Also die Fähigkeit zu ganzheitlichem vernetztem Denken oder zur offenen Kommunikation mit Menschen unterschiedlicher Herkunft. Auch Wesenszüge wie ein ausgeprägter Gerechtigkeitssinn, Kreativität und die Fähigkeit zur Teamarbeit gehören dazu." (vgl.: Günter Ogger: Nieten in Nadelstreifen, S. 255)