Ausnahmsweise entführe ich Sie an dieser Stelle wieder in die Welt der Beamtenschaft. Aber so ganz fremd dürften auch den Personen, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, diese Phänomene nicht sein.
In der Beurteilungsvorgabe steht: "In der Leistungsbeurteilung werden die am Arbeitsplatz erbrachten Leistungen des letzten Jahres beurteilt." Sie haben zwei Sachbearbeiter, die sie beurteilen müssen. Hinsichtlich der Qualitäten und der Quantitäten der Leistungen beider Mitarbeiter stellen sie keinen Unterschied fest. Dennoch sind die persönlichen Hintergründe recht unterschiedlich.