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Zu langer Beurteilungszeitraum

Mitunter betragen die Beurteilungszeiträume zwischen den Beurteilungen drei oder auch fünf Jahre.

Da ist es sicherlich nicht dem Beurteiler anzulasten, dass hierbei - wie beim Nikolaus-Effekt dargestellt - die Eindrücke des letzten Jahres dominieren. Viele Leistungseindrücke der ersten Jahre sind bereits aus dem Gedächtnis gelöscht.

Das menschliche Gedächtnis hat eine grandiose Eigenschaft: Es kann wertlose Informationen vergessen.

Machen Sie ein kleines Gedächtnisexperiment: Stellen Sie sich vor, Sie würden sich noch an alle Ampeln erinnern können, die Sie jemals bei grün überfahren haben. Ihr Gedächtnis würde im "Datenmüll ersticken". Deshalb registriert es aufmerksam, dass eine Ampel grün ist - um wenige Sekundenbruchteile später diese Information wieder zu löschen. Mit dem erfolgreichen Überfahren der Kreuzung ist diese wertlos geworden. Ähnlich nehmen wir im "reibungslosen" Arbeitsleben vieles wahr, um es alsbald wieder zu vergessen. Über drei Jahre konkrete Leistungseindrücke zu speichern, ist nahezu unmöglich.

Auch leidet die Aussagekraft der Beurteilungsnoten unter solchen langen Zeiträumen. Was sagt die Beurteilung "Die Leistungsqualität entspricht den Anforderungen" aus, wenn in den ersten 1,5 Jahren hervorragende Leistungen erzielt worden sind, in den letzten 1,5 Jahren aber die Leistungen nicht den Anforderungen entsprachen. Die gemittelte Durchschnittsbewertung traf zu keinem Zeitpunkt zu.