Leistung = Fähigkeit mal Motivation
Ein Tipp oder "traurige" Realität: Offizielle Arbeitszeugnisse müssen - anders als interne Personalbeurteilungen - "wohlwollend" verfasst sein - so verlangt es die Rechtsprechung. Aber Personal-Chefs sind voller Kreativität: Will man die Begabungen oder die Arbeitsmotivation negativ charakterisieren, greift man auf nebenstehende Gleichung zurück.
Beispielsweise so:
"Aufgrund seines außerordentlich hohen Engagements und seiner intensiven Bemühungen entsprachen seine Leistungen den Anforderungen des Arbeitsplatzes." (Negative Begabungseinschätzung)
oder
"Aufgrund seiner außerordentlich hohen Fähigkeiten konnte er die Anforderungen seines Arbeitsplatzes zur allgemeinen Zufriedenheit erfüllen". (Negative Motivationseinschätzung)