Die Beurteilungsskala ist häufig zu differenziert. Beurteilungsskalen mit 10 und mehr Abstufungen überfordern das menschliche Differenzierungsvermögen. Bei einer solch differenzierten Skala vermag der Vorgesetzte in der Regel nicht nachvollziehbar zu begründen, warum er beispielsweise die Bewertungsstufe 8 und nicht die Bewertungsstufe 9 bei einem Einzelkriterium vergibt. Zuweilen tendieren vor allesm Juristen zu einer Skala mit 15 Differenzierungen, weil sie eine solch differenzierte Leistungsbewertung aus dem Studium und Referendariat gewöhnt sind.
Die Psychologie geht davon aus, dass die Informationsverarbeitungskapazität des Menschen beschränkt ist, so dass dieser bestenfalls sieben Bewertungsstufen zuverlässig zu unterscheiden vermag.
Beispiel einer 6 stufigen Beurteilungsskala (aus einer Broschüre des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg):